Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Pflicht zum Datenschutz durch die MAV

Die Mitarbeitervertretung ist gegenüber dem Dienstgeber unabhängig. Deshalb darf sie durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten nicht kontrolliert werden. Die MAV muss selbst für die Einhaltung des Datenschutzes sorgen. Dies verlangt § 22 Absatz 3 Mitarbeitervertretungsgesetz EKD (MVG) neuer Fassung.

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat ein Merkblatt Mitarbeitervertretung und Datenschutz veröffentlicht. Das Merkblatt ist eine allgemeine Information für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen.

Es gibt einen ersten Überblick über die datenschutzrechtlich relevanten Themen.

Dr. Helmut Nause, Vorsitzender Richter am KGH der EKD und Präsident des LAG Hamburg gibt Richtung vor!

Ab 2020 müssen sich die Mitarbeitervertretungen bundesweit zunehmend mit dem z.T. noch unbekannten Rechtssystem „verpflichtende Einigungsstelle“ nach dem neuen § 36a MVG.EKD befassen. Bislang war dieses innerbetriebliche Instrument zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten nach § 40 MVG.EKD nur mittels Dienstvereinbarung anwendbar. Entsprechend selten wurden in den diakonischen Landes- und Fachverbänden bislang Einigungsstellen betrieben. Nach der Novellierung des MVG.EKD Ende 2018 wurde diese optionale Form aufgehoben. Im weltlichen Bereich sind Einigungsstellen bereits seit langem etabliert. Sie tritt zusammen, verhandelt und entscheidet abschließend, wenn Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber sich nicht einigen können, allerdings nur bei Belangen nach § 40 MVG.EKD. Rechtsstreitigkeiten werden weiterhin bei Kirchengerichten behandelt.

Neuer Gesamtausschuss hat seine Arbeit aufgenommen - alle Wahlen abgeschlossen.

Mit der Konstituierung am 04.07.2019 hat der neu gewählte Gesamtausschuss Diakonie seine Arbeit aufgenommen. Andreas Schlutter wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt, ebenso Gerda Keilwerth als Stellvertreterin. Neben den beiden wird zukünftig Sabine Schluttenhofer dem Landesausschuss, dem gemeinsamen Organ der Gesamtausschüsse Kirche und Diakonie angehören. In der Buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen und Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie) wird der GA Diakonie von Andreas Schlutter und Martin Küpper vertreten.

Der Gesamtausschuss hat sich zudem vorgenommen, sein Augenmerk stärker auf kleine MAVen ohne Regelfreistellung zu richten. Hier wirkt sich der Mangel an Ressourcen und Kenntnissen häufig negativ aus, sodass des öfteren grundlegende Bestimmungen des MVG verletzt werden.