Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Neuer Gesamtausschuss Diakonie gewählt

Auf ihrer Wahlversammlung am 01.07.2019 in der Nürnberger Meistersingerhalle haben gut 300 Delegierte aus den Mitarbeitervertretungen der bayerischen Diakonie den neuen Gesamtausschuss bestimmt.

Vor dem Einstieg in die Wahl hat Andreas Schlutter als Vorsitzender des scheidenden GA der Versammlung den Tätigkeitsbericht vorgelegt, der hier zum Nachlesen zur Verfügung steht. Im Anschluss hat der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel auf Bedeutung von starken Mitarbeitervertretungen für die Diakonie und die gute Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand des DW Bayern und dem GA Diakonie hingewiesen.

Leitfaden für Mitarbeitervertretungen

Schulungsanspruch des MAV-Mitglieds und Arbeitszeit

Nach § 19 Absatz 3 Mitarbeitervertretungsgesetz EKD (MVG.EKD) hat jedes MAV-Mitglied einen Schulungsanspruch von vier Wochen pro Amtszeit.

Zum Kerngeschäft der Mitarbeitervertretung (MAV) gehören das MVG.EKD, die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Bayern im Diakonischen Bericht, die Dienstvertragsordnung (DiVO) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L) im kirchlichen Bereich, aber auch z. B. der Arbeitsschutz.