Statusmeldung

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MAV-Sitzung als Präsenzsitzung in Corona-Zeiten (eingestellt am 08.10.2020)

MAV-Sitzung als Präsenzsitzung in Corona-Zeiten eingestellt am 08.10.2020

bzw. der MAV-Vorsitzende über die Einberufung der MAV-Sitzung und damit darüber, in welcher Form die Sitzung stattfindet: als Präsenzsitzung oder als Telefon- bzw. Videokonferenz, §§ 24 Absatz 2 Satz 1 MVG.EKD, 26 Absatz 2 MVG.EKD n.F. Der Dienstgeber darf eine geplante Präsenzsitzung der MAV nicht generell wegen eines gesteigerten Corona-Risikos untersagen, wenn nach der am Sitzungsort geltenden Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung die Durchführung der Sitzung zulässig ist.

Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020, 12 TaBVGa 1015/20