Büropersonal für die MAV
eingestellt am 22.11.2022
Der Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD) hat entschieden, dass der MAV in erforderlichem Umfang Büropersonal zur Verfügung zu stellen ist, unabhängig davon, ob die Dienststellenleitung selbst über ein Sekretariat verfügt.
KGH.EKD, Beschluss vom 01.06.2022 - II-0124/4-2022