Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im Gesamtausschuss in der ELKB und im Landesausschuss
§ 2 Abs. 6 AGMVG
Aus der Mitte der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten MitarbeiterInnen von Kirche und Diakonie ist für den jeweiligen GA ein/e Vertreter/in zu wählen, der bzw. die an den Sitzungen des Gesamtausschusses Kirche bzw. Diakonie mit beratender Stimme teilnimmt.
§ 6 Abs. 5 AGMVG
Die gem. § 2 Abs. 6 gewählten Vertrauenspersonen für schwerbehinderte MitarbeiterInnen nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses mit beratender Stimme teil.
Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im GA in der ELKB und im Landesausschuss ist: Frau Sonja Hornung, MAV Bayreuth-Bad Berneck
Hier einige Links:
- Die Schwerbehindertenvertretung www.KomSem.de
- Integrationsfachdienst www.integrationsfachdienst.de
- Integrationsamt www.integrationsaemter.de
- Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung www.zbfs.bayern.de
- Antrag auf Gleichstellung www.agenturfuerarbeit.de