Statusmeldung

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Aktuelles

Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Arbeitsschutzstandards – Arbeiten in Zeiten der Pandemie

Die MAV hat nach § 35 Absatz 3 Buchstaben b und g MVG.EKD die Aufgabe, die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen zu kontrollieren und für den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden einzutreten. Der Dienstgeber ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen sind dementsprechend umzusetzen.