Statusmeldung

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Ausschlussfristen im Dienstvertrag

Ausschlussfristen im Dienstvertrag ab 1.10.2016: Textform genügt, z.B. E-Mail oder SMS

Ausschlussfristen, die im Dienstvertrag vereinbart sind, sind für Verträge ab dem 1.10.2016  auch dann wirksam geltend gemacht, wenn sie in Form von E-Mail/SMS erfolgen. Eine vertragliche Regelung, wonach die Ausschlussfristen schriftlich (d.h. mit Unterschrift) geltend zu machen sind, ist nach einer Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB unwirksam.


Die ARK-Bayern hat im Oktober 2016 den § 54 AVR-Bayern entsprechend anpasst.