Statusmeldung

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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
 
Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich* dazu verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
 
Aber was ist das eigentlich?
Welche Ziele und Aufgaben hat es?
Wie führt man es durch?
Und welche Rolle spielt dabei die Mitarbeitervertretung?
 

Auf den folgenden Seiten finden Sie zum BEM

In dieser Musterdienstvereinbarung finden Sie alles, was Sie zum BEM wissen müssen und wie Sie es durchführen können. In den Anlagen gibt es Mustervordrucke, die Ihnen die Arbeit erleichtern sollen.

Wir veröffentlichen die Handreichung im pdf.- Format und als word- Datei, damit Sie sie Ihren Bedürfnissen anpassen können.

Die Musterdienstvereinbarung ist juristisch geprüft. Das heißt aber, dass Sie nur die gelb markierten Felder verändern dürfen. Wenn Sie inhaltliche Veränderungen vornehmen, verlassen Sie unter Umständen juristisch sicheren Boden.

 

 * § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

 

Stand: 30.04.2018