Der Landesausschuss gibt Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Diakonie Bayern ab und wirkt bei der Besetzung des Kirchengerichts (gemäß § 57 MVG.EKD) mit.
Darüber hinaus wirkt der Landesausschuss mit bei der Berufung von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten, übernimmt sonstige bereichsübergreifende Aufgaben der beiden Gesamtausschüsse und pflegt den regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit relevanten Entscheidungsträgern und Interessenvertretungen in Kirche und Diakonie.