Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Diakonie Szene 1

MAVen können sich beschweren!

Der Gesamtausschuss Diakonie hat einen sog. Beschwerdeausschuss eingerichtet. Der Ausschuss besteht aus drei Personen: dem GA-Vorsitzenden (Dr. Herbert Deppisch), der stellv. GA-Vorsitzenden (Gerda Keilwerth) und einem weiteren Vertreter (derzeit: Andreas Schlutter). Die drei werden beraten und unterstützt von Elli Dannecker, der Juristin der Gesamtausschüsse.

Aufgabe des Beschwerdeausschusses ist die federführende Bearbeitung von Beschwerden, die Mitarbeitervertretungen nach § 4 Abs. 5 AGMVG an den GA Diakonie richten, incl. der Zusammenarbeit mit dem Vorstand des DW Bayern in Beschwerdesachen.

Wichtig für alle Mitarbeitervertretungen

Nach § 4 Abs. 5 AGMVG nimmt der Gesamtausschuss Beschwerden von Mitarbeitervertretungen entgegen, in denen Arbeitgebern Missstände beim Vollzug des Mitarbeitervertretungsgesetzes sowie in arbeitsrechtlichen Fragen vorgeworfen werden. Der Vorstand des Diakonischen Werkes Bayern soll den Beschwerden konsequent nachgehen und gemeinsam mit dem Gesamtausschuss Diakonie auf Abhilfe hinwirken.

Also, liebe Mitarbeitervertretungen, ihr könnt euch jetzt beschweren!

Natürlich braucht der GA Diakonie einen Beschluss des jeweiligen Gremiums und eine nachvollziehbare Darstellung der Maßnahmen, die die MAV vor Ort bereits (vergeblich) unternommen hat, am besten auch zusammen mit den entsprechenden Dokumenten. Nur so können wir unsere Aufgabe vernünftig und verantwortungsvoll wahrnehmen. Danke!  

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