Erklärung der Bundeskonferenz zur aktuellen Situation in der Diakonie Mitteldeutschland
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen wird trotz eindeutiger Rechtslage nicht in das Kirchengesetzgebungsverfahren zur Arbeitsrechtsregelung einbezogen
Die Vollversammlung der Bundeskonferenz verurteilt diesen Rechtsbruch entschieden!
Seit fast 20 Jahren schwelt in Mitteldeutschland der Streit zwischen den gewählten Vertretern der Mitarbeiterschaft einerseits und den Vertreter*innen diakonischer Arbeitgeber und der Landeskirche, um die Arbeitsrechtsetzung für die Beschäftigten in der Diakonie andererseits.
Immer wieder machen die Beschäftigten ihren Unmut über den „Dritten Weg“ und die damit verbundene Chancenungleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern deutlich.
Jeglichen Mitteln und Unternehmungen der Arbeitnehmerseite, welche das reibungslose Funktionieren des „Dritten Weges“ in Frage stellten, wurde in der Vergangenheit mit einer Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes begegnet. Die Macht der Landeskirche wurde missbraucht, um die einseitige Interessendurchsetzung durch die diakonischen Arbeitgeber zu gewährleisten.
Die gewählten Vertreter*innen der Mitarbeiterschaft beschlossen in der Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) am 20. August 2019 in Halle mit großer Mehrheit, keine ARK-Mitglieder zu wählen. Dies ist als deutliches Zeichen zu sehen, dass die Mitarbeiterschaft im „Dritten Weg“ keinesfalls ein Konsensmodell sieht. Der „Dritte Weg“ wird von der großen Mehrheit abgelehnt. All dies ignorieren Landeskirche und Diakonie.
Statt auf die Mitarbeiterschaft zuzugehen und konsensfähige Lösungen zu suchen, demonstrieren Diakonische Arbeitgeber und die Landeskirche einseitig ihre Macht, indem sie das Arbeitsrechtsregelungsgesetz nun erneut ändern, um solche Beschlüsse künftig unmöglich zu machen. Arbeitnehmerseitige ARK-Wahlversammlungen sollen demnach nur noch durch die ARK-Geschäftsstelle eingeleitet und durchgeführt werden.
Diese Gesetzesänderung verstößt gegen das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD und das MVG Ausführungsgesetz EKM. Beide Gesetze verlangen zwingend, dass der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen vor der Gesetzesänderung Zeit zur Stellungnahme hat.
Diese Gelegenheit zur Stellungnahme wurde nicht gegeben.
Die Bundeskonferenz fordert die evangelische Landekirche in Mitteldeutschland und ihre Diakonie auf:
- Hören Sie auf die Stimmen Ihrer Mitarbeiterschaft
- Missbrauchen Sie Ihre Macht nicht weiterhin, um die Interessen der Mitarbeiter*innen zu unterdrücken
- Machen Sie den Weg frei für Verhandlungen auf Augenhöhe – für Tarifverträge!
Kassel im Dezember 2019