Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Erholungsphase nach Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)  während der Arbeit

Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine halbstündige, als Arbeitszeit zu wertende Erholungszeit nach dem Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung von zwei (bei mittelschwerer körperlicher Arbeit) bis drei Stunden (bei leichter Arbeit). Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, müssen sie dies zudem in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_411780.jsp

Der Pflegebereich ist von dieser Empfehlung ausgenommen, weil hier Atemschutzmasken (in der Regel FFP2-Masken) vorgeschrieben sind.

Die MAV kann im Rahmen der Mitbestimmung darauf hinwirken, dass die Empfehlung der DGUV umgesetzt wird und die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend aktualisiert werden, §§ 40 Buchstabe b, 47 Absatz 1 MVG-EKD.

Bildquelle: "Haeferl/Wikimedia Commons"
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