Erholungsphase nach Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während der Arbeit
Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine halbstündige, als Arbeitszeit zu wertende Erholungszeit nach dem Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung von zwei (bei mittelschwerer körperlicher Arbeit) bis drei Stunden (bei leichter Arbeit). Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, müssen sie dies zudem in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_411780.jsp
Der Pflegebereich ist von dieser Empfehlung ausgenommen, weil hier Atemschutzmasken (in der Regel FFP2-Masken) vorgeschrieben sind.
Die MAV kann im Rahmen der Mitbestimmung darauf hinwirken, dass die Empfehlung der DGUV umgesetzt wird und die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend aktualisiert werden, §§ 40 Buchstabe b, 47 Absatz 1 MVG-EKD.