Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Gremium 2019-2022

Delegiertenversammlung 2021

Bildung von Arbeitskreisen zum Austausch der MAVen

AndreasAm 30.09.2021 konnten wir in dieser Amtsperiode endlich eine Präsenz-Delegiertenversammlung durchführen, die mit ca. 200 Teilnehmenden in der Meistersingerhalle in Nürnberg sehr gut angenommen wurde. Der persönliche Austausch mit Kolleg*innen wurde so lange vermisst.

Der Vorsitzende Andreas Schlutter begrüßte alle Teilnehmenden. Nach einer kurzen Vorstellung aller GA-Mitglieder und dem Grußwort von Patrik Demke (GA Kirche) schloss sich der diesjährige Tätigkeitsbericht an, der allen MAVen digital zur Verfügung gestellt wird. Anschließend begrüßte Michael Bammessel, der Präsident des Diakonischen Werks Bayern ebenfalls die Anwesenden. In seiner Rede ging er auf die Herausforderungen für diakonische Träger durch den Fachkräftemangel sowie im Hinblick auf eine ausreichende Finanzierung guter Arbeit im Sozial- und Gesundheitsbereich ein. Zudem macht er deutlich, wie groß die Herausforderung gerade für die Diakonie ist, das Rahmenschutzkonzept der ELKB für den Umgang mit sexueller Gewalt betrieblich umzusetzen. Wie immer bei seinen Besuchen auf den Delegiertenversammlungen schloss sich die Möglichkeit des persönlichen Austausches an.

Zusammenarbeit von MAV und Dienststellenleitung auf Augenhöhe?

Bammessel

Kernpunkt der Veranstaltung war dann der Fachvortrag über die Rechte der MAV laut MVG.EKD von Mira Gathmann, der sehr gut angekommen ist. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht arbeitete heraus, dass das MVG bei den persönlichen Rechten sehr viele Spielräume vorsieht, um sich die notwendige Zeit für dieses wichtige Amt zu nehmen. Die Beschränkung der Ressourcen liegt in der Praxis meistens nicht in den gesetzlichen Vorschriften, sondern daran, dass die Mitglieder der MAV ihre Möglichkeiten, die sich aus dem gesetzlichen Vorrang der MAV-Arbeit ergeben, oft nicht genügend nutzen. Widerstände der Dienststellenleitungen, was oft einer Behinderung der Arbeit gleichkommt, müssen nicht hingenommen werden. Auch im Bereich der Mitbestimmung bestehen viele oft ungenutzte Möglichkeiten, ob durch die Bildung von Einigungsstellen oder durch Gang vors Kirchengericht, die es nur zu nutzen gilt. Diakonische Arbeitgeber brauchen die Mitbestimmung durch die MAVen, um wirksame und durchsetzbare Regelungen beispielsweise zu Arbeitszeiten und Dienstplänen, zum Einsatz von Software oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – gerade auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – treffen zu können.

Delegierte

Fragen zum Vortrag von Frau Gathmann konnten jederzeit von den Delegierten gestellt werden. In der Diskussion wurde dann deutlich, dass die MAVen sich mehr (zu)trauen dürfen. Sie haben das Recht in der Regel auf ihrer Seite. Die Präsentation bekommen alle MAVen der bayerischen Diakonie ebenfalls per Mail zugesandt.

Auch fürs leibliche Wohl in der Pause wurde bestens gesorgt, sodass alle zufrieden in den zweiten Teil des Tages gehen konnten. Für die Auflockerung sorgte dann das Impro-Theater „6 auf Kraut“ aus Fürth, das einige Szenen, angeregt durch die Delegierten, zum Besten gaben.

Neue Arbeitskreise: gesucht werden MAV-Mitglieder, die mitarbeiten wollen

Im Anschluss wurden die Ergebnisse des Arbeitskreises „Gleichstellung“ vorgestellt, die sich auch im Handwerkszeug finden lassen. Und dann ging es noch um die Arbeitskreise: Der Gesamtausschuss Diakonie hat sich entschieden interessierte Mitglieder von MAVen zu drei verschiedenen Arbeitskreisen einzuladen, um mitzuarbeiten und Ideen einzubringen. Dies geschieht auf Grundlage des § 55 Buchst. b MVG.EKD und dient der Förderung des Austausches.

StefanEs gibt folgende Arbeitskreise:

„Dienstplangestaltung “ mit Ansprechpartner Stefan Eisele

Hier wollen wir zunächst hören und sammeln. Wo sind die Probleme, was sind die typischen Fehler in den Dienstplänen und die Schwierigkeiten bei deren Durchführung. Dann wollen wir von erfahrenen Kolleg*innen hören, wie sie damit umgehen, welche Umgangsweisen sich bewährt haben und wo es systembedingt keine befriedigende Lösung gibt. Vielleicht ergeben sich am Ende einige Tipps zur Anwendung für alle oder Musterdienstvereinbarungen oder die Arbeit mündet in einer Eingabe an die ARK.

 

„Anforderungen an die Weiterentwicklung der AVR Bayern aus Sicht der MarkusMAVen“ mit Ansprechpartner Andreas Schlutter und Markus Wiedemann

Viele Anfragen, die den Gesamtausschuss erreichen, beziehen sich auf Anwendungs- und Auslegungsprobleme der AVR-Bayern. Dies betrifft zum Beispiel die Eingruppierungsordnung, die Frage der Anerkennung förderlicher Zeiten, verschiedene Arbeitszeitregelungen. Unser Ziel ist es sich hier zunächst auszutauschen und im Anschluss zu überlegen, bei welchen Punkten es sinnvoll ist auf die Mitglieder der ARK zuzugehen und wo Handreichungen für die MAVen nützlich sein können.

Sabine

„Arbeits- und Gesundheitsschutz“ mit Ansprechpartnerin Sabine Schluttenhofer

Wir wollen rechtliche Grundlagen zum Thema erfassen, die MAVen über ihre Rechte informieren und auf ihre Pflichten   aufmerksam machen. Kurz alle Punkte, die die §§ 35 und 40 zu diesem Thema hergeben, durchleuchten und in eine Form packen, die dann als Arbeitshilfe dienen soll

 

 

 

Falls Ihr Euch für eines der Themen interessiert, meldet Euch bitte in der Geschäftsstelle mit Angabe des jeweiligen Arbeitskreises oder direkt bei dem oder der jeweiligen Verantwortlichen. Sobald mehrere Interessierte zusammengekommen sind, werden diese zur Terminfindung kontaktiert, um baldmöglichst ins Arbeiten zu kommen. Die Arbeitsbefreiung für die einzelnen MAV-Mitglieder erfolgt im Rahmen der MAV-Arbeit gemäß § 19 Abs. 2 MVG.EKD.

Wir freuen uns auf zahlreiche Anfragen.

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