Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

szenisch

AVR-Bayern: Inflationsausgleich mit sozialer Komponente für die nächste Entgeltrunde erforderlich

Forderung des GA Diakonie an die ARK Bayern

Der Gesamtausschuss Diakonie Bayern hat über die steigende Inflation beraten, nachdem die Erhöhung der Gehälter im April kaum die realen Einkommensverluste ausgleichen kann. Aktuell sind in 2022 bereits reale Einkommensverluste von mehr als 5,5% zu erwarten. Besonders betroffen sind hier vor allem die unteren Entgeltgruppen bis hin zu Fachpflegehelfer:innen und Kinderpfleger:innen, da sie häufig schlechter bezahlt werden als Kolleg:innen in vergleichbaren Tätigkeiten bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern oder vergleichbaren Tarifverträgen bzw. Reglungen der gemeinwohlorientierten Arbeitgeber. Wir sind in tiefer Sorge, dass Kolleg:innen hier in existenzielle Nöte rutschen und Versuche unternehmen werden durch Aufnahme von (weiteren) Nebenjobs oder einen Wechsel des Arbeitgebers hier individuell gegenzusteuern, wo ihnen dies möglich ist. Vor Ort in den Einrichtungen haben zudem die unterschiedlichen Corona-Prämien zu Irritation und Verärgerung bei den Mitarbeitenden geführt, da gerade in diesen Entgeltgruppen die Entgeltsteigerung bei weitem nicht daran heranreicht, diese Differenz auszugleichen.

Darüber hinaus steht die Arbeitsrechtliche Kommission vor der Herausforderung, dass es aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 einer entsprechenden Erhöhung in den untersten Entgeltgruppen Bedarf.

Vor diesem Hintergrund erachten wir es für dringend geboten einen Inflationsausgleich mit sozialer Komponente in der nächsten Entgeltrunde für 2023 zu ermöglichen. Dabei ist uns bewusst, dass ein vollständiger Ausgleich nicht möglich sein wird und ein Zeichen der Solidarität der Mitarbeitenden in den oberen Entgeltgruppen gerade im Bereich der Diakonie erforderlich ist. Deshalb konzentrieren wir uns hier tatsächlich auf Maßnahmen, um die Lebenssituation von Kolleg:innen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen in den Blick zu nehmen.

Konkret fordern wir:

  • Vorziehen der AVR-Entgeltrunde 2023 auf 01.10.2022
    (wegen des Mindestlohns ist sowieso eine Anpassung notwendig)
  • Wegfall der Entgeltgruppe E1 - Wechsel in E2 unter Beibehaltung der Stufe(nlaufzeit)
  • unterstes Einstiegsgehalt 12,50 €/Std., damit oberhalb des Mindestlohns
  • Gestaffelte Mindesterhöhungen der Tabellenentgelte:
    • in E2-E3 plus 165 €
    • in E4 plus 135 €
    • in E5 plus 105 €
    • in E6 plus 75 €
    • in E7-E8 plus 45 €
  • darüber hinaus grundsätzliche Erhöhung um 1% plus X
    (hier ist zu beachten, dass im TVöD zum 01.01.2023 der Inflationsausgleich verhandelt wird)
  • Einmalzahlung als Inflationsausgleich im Oktober oder 1. Quartal 2023 in Höhe von 300 €
    (auch zum Ausgleich für die unterschiedlichen Corona-Prämien)

Damit läge zukünftig das Einstiegsgehalt in der Entgeltgruppe E2 Stufe 2 bei 2.173,78 €. Und auch bei der Einstiegsvergütung einer Pflegehelferin in E4 mit 2.404,74 € (inkl. 60 € Zulage) käme die Diakonie nah heran an das Einstiegsentgelt nach dem Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege.

Darüber hinaus erwarten wir, dass der Fehler, die Entgeltgruppe E7 bei der Zulage für Pflege/ Betreuung/Erziehung/Integration auszunehmen, in der kommenden Runde korrigiert wird. Uns ist aus von mehreren Mitarbeitervertretungen rückgemeldet worden, dass es viele diakonische Träger gibt, die Mitarbeitende hier eingruppiert haben. Und angesichts des aktuellen Abschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst des kommunalen öffentlichen Dienstes soll diese Zulage zukünftig ebenfalls in der Entgeltgruppe E10 gewährt werden.

Abschließend muss die Arbeitsrechtliche Kommission unseres Erachtens einen besonderen Blick darauf werfen, dass Kolleg:innen mit langjähriger Berufserfahrung oft schlechter verdienen als bei anderen Trägern. Deshalb fordern wir hier als Sofortmaßnahme in den Entgeltgruppen E2-E12 die Erhöhung der Stufe 5 auf Niveau der jetzigen Sonderstufe (und damit deren Streichung).

Die nächste Sitzung der ARK Bayern findet am 14.06.2022 statt, sodass es unseres Erachtens zeitlich möglich sein sollte unsere Forderungen mit in die Beratungen aufzunehmen.

Bei Rückfragen:

Andreas Schlutter, Vorsitzender, ga-diakonie.schlutter@elkb.de
Sabine Schluttenhofer, stv. Vorsitzende, ga-diakonie.schluttenhofer@elkb.de

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