Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Gremium

Neuregelungen für den Bereitschaftsdienst in Anlage 11 AVR-Bayern

Die MAV hat ein bei Dienstplänen und jeder Änderung das volle Mitbestimmungsrecht aus § 40 Buchstabe d MVG-EKD. Nach der Rechtsprechung des Kirchengerichtshofs der EKD besteht dieses Mitbestimmungsrecht uneingeschränkt

  • auch wenn gesetzliche Pflegepersonaluntergrenzen oder die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der patientenwohlgerechten Versorgung kurzfristig eine Änderung verlangen,
  • auch wenn die betroffenen Mitarbeitenden mit der Änderung des Dienstplans einverstanden sind,
  • auch wenn ausschließlich Beschäftigte betroffen sind, die keine Mitarbeitenden im Sinne des § 2 MVG-EKD sind.

Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD),  Beschluss vom 07.12.2020, I-0124/9-2020

D. h., ohne Zustimmung der MAV kann kein Dienstplan und auch keine Änderung im Dienstplan umgesetzt werden, § 38 Absatz 1 MVG-EKD.

Der KGH.EKD hat bereits im Jahre 2016 entschieden, dass ein Dienstplan bzw. die Änderung des Dienstplans nach § 38 Absatz 5 MVG-EKD vorläufig ( also ohne Zustimmung der MAV) nur dann gelten kann, wenn die Dienstgeberseite gleichzeitig eine einstweilige Verfügung beim Kirchengericht beantragt. Denn ansonsten wird das Mitbestimmungsrecht der MAV unterlaufen.

Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD), Beschluss vom 30.05.2016,  I-0124/41-2015

Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern hat nunmehr für den Bereitschaftsdienst Neuregelungen beschlossen, die ab 01.01.2023 gültig sind.

Hierzu wurde vom  Gesamtausschuss Diakonie ein Handout ausgearbeitet.

Den Text von Anlage 11 AVR-Bayern n. F. findet ihr hier.

Der Gesamtausschuss bietet folgende Informationsveranstaltungen an:

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Anlage 11 Abschnitte I und II AVR-Bayern n.F.                       wahlweise  2.11.22 von 10:00 - 11:30 Uhr oder  von 14:30 - 16.00 Uhr

Vertretungsbereitschaft, Anlage 11 Abschnitt III AVR-Bayern n.F.                                                               wahlweise  3.11.22 von 10:00 - 11:30 Uhr oder  von 14:30 - 16.00 Uhr

An den Treffen nehmen die Juristische Referentin und Mitglieder des GA Diakonie teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Mitarbeitervertretungen können sich direkt zuschalten. Der Link wurde per Mail an die MAVen mitgeteilt.

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