Rechte von JAVen im MVG stärken
Eingabe des GA Diakonie an die Synode
Vom 6. bis 9. November 2022 findet in Magdeburg die diesjährige Tagung der 13. Synode der EKD statt. Der Gesamtausschuss Diakonie Bayern hat zu dieser Tagung eine Eingabe gemacht mit dem Ziel, den § 49 MVG-EKD zu ändern und so die Vertretungen der Jugendlichen und Auszubildenden zu stärken.
Das MVG sieht zwar die Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen vor, schränkt aber zu vergleichbaren Regelungen in den anderen Rechtskreisen (z.B. BetrVG, BPersVG, MAVO im katholischen Bereich) die Wählbarkeit unnötig auf den Status ein selbst in Ausbildung zu sein. In der Praxis führt das dazu, dass die Bildung von Vertretungen eher verhindert als gefördert wird. Viel zu selten gelingt es überhaupt und dann unter Einsatz von viel Energie Vertretungen für Jugendliche und Auszubildende zu wählen. In den anderen Rechtskreisen sind junge Mitarbeitende, die ihre Ausbildung bereits vollendet haben, ebenfalls für dieses Amt wählbar. Die Wählbarkeit endet dort mit der Vollendung des 25. oder 26. Lebensjahres. Hier sehen wir – unabhängig von einem weitergehenden Reformbedarf des MVG-EKD – einen gravierenden Mangel im MVG-EKD, der möglichst schnell durch die Synode der EKD im Rahmen einer „Sofortmaßnahme“ behoben werden kann und muss.
Auszubildende stehen in der Mehrfachbelastung zwischen Berufs(fach)schule und Betrieb, sie müssen für Zwischen- und Abschlussprüfungen außerhalb der Arbeitszeit lernen. Hier ist es wichtig die Vertretung dadurch zu stärken, dass auch Mitarbeitende, die ihre Ausbildung erst vor kurzer Zeit abgeschlossen haben, dieses eigene Erfahrungswissen in die Vertretung mit einbringen können. Somit können Auszubildende selber besser in die Vertretung mitwirken, weil sie nicht auf sich allein gestellt sind, sondern gemeinsam mit erfahrenen Kolleg*innen tätig sind.
Wir wollen genau hier das MVG-EKD verbessern, und zwar nicht in zwei, drei oder fünf Jahren. Denn reguläre Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des MVG brauchen viel Zeit. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf und wollen die Synode dazu bewegen hier sofort, sprich im November 2022 diesen eklatanten Mangel bei der Partizipation junger Menschen in Ausbildung zu beseitigen. Unser Vorstoß ersetzt nicht, dass es ggf. weitere Verbesserungen im MVG braucht. Aber um dies herauszufinden, können wir jetzt den Weg freimachen dafür, dass es zukünftig mehr JAVen gibt und diese auch Wissen und Erfahrungen weitergeben können.
Partizipation auch in Beruflichen Zusammenhängen ist ein hohes Gut - und hier stehen kirchliche und diakonische Dienstgeber ganz schlecht da, ohne dass man es der Dienststellenleitung vorwerfen kann. Es ist die Rechtslage, die hier mindestens auf das Niveau z.B. des Betriebsverfassungsgesetzes angehoben werden muss. JAVen müssen auch eigene Versammlungen durchführen dürfen, ohne die MAV fragen zu müssen, sie müssen auch Einspruch einlegen können, wenn die MAV Beschlüsse fasst, die die Interessen von Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Auch an diesen beiden Stellschrauben wollen wir ansetzen. Insgesamt geht es also um vier kleine Änderungen, die - so unsere Erwartung - den rechtlichen Rahmen völlig umkrempeln.
Die Eingabe im Wortlaut findet sich hier.