Unternehmensmitbestimmung
Am 09.05.23 veröffentlichten der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege und die Diakonie Deutschland Ergebnisse einer Umfrage zu „Pflege vor dem Kollaps“. Karl Schulz, Vorstandsmitglied der Rummelsberger Diakonie prognostizierte in einem vom epd veröffentlichten Gespräch am 07.06.23, dass das Pflegesystem nicht mehr zu retten sei und die Schließung von immer mehr stationären, aber auch ambulanten Pflegeeinrichtungen drohe.
Die Mitarbeitenden erfüllen mit ihrem täglichen, oft über die arbeitsvertraglichen und arbeitsrechtlichen Grenzen hinausgehenden Engagement die Ansprüche der Diakonie für den Dienst am Nächsten. Diese dramatische Entwicklung macht endgültig deutlich, dass die Beschäftigten in der Diakonie in den verantwortlichen Gremien ihrer Unternehmen flächendeckend beteiligt werden müssen. Grundlegende Entscheidungen über die künftige Ausrichtung der Unternehmenspolitik und die daraus resultierenden Folgen vor allem auch für die Beschäftigten können nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen werden.
Die Diakonie gehört zu den Unternehmen mit den meisten Beschäftigten in Deutschland. „Das Leitbild der Dienstgemeinschaft legt eine geregelte Beteiligung der Mitarbeiterschaft in den Aufsichtsorganen nahe.“ (in: Fey/Rehren, MVG.EKD. Praxiskommentar. Stand Januar 2023, Erläuterungen zu § 35 MVG RdNr. 33) Die unverbindliche Empfehlung, die Mitarbeitenden auf unternehmerischer Seite zu beteiligen, hat dieser Tatsache von Anfang an nicht im notwendigen Maße Rechnung getragen: „Mit Stand von Mitte 2021 ist festzustellen, dass nur sehr wenige diakonische Einrichtungen die Verbandsempfehlung umgesetzt haben.“ (in: Fey/Rehren, a.a.O)
Nun hat sich endgültig gezeigt, dass die Vorgabe einer Unternehmensmitbestimmung verbindlich umgesetzt werden muss.