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Die Energiepauschale wird im September ausgezahlt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Ende von Neun-Euro-Ticket und Tankrabatt wird über die ZGAST nun im September die Energiepauschale ausgezahlt.

Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?

Die Energiepauschale steht allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu – auch Minijobbern. Mitarbeitende, die am 1.9.2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale mit der Lohnzahlung im September.

Die Pauschale ist eine Einmalzahlung. Sie erfolgt automatisch für alle anspruchsberechtigten Mitarbeitenden und muss nicht beantragt werden. 

Energiepauschale muss versteuert werden

Allerdings ist die Energiepauschale steuerpflichtig. Das heißt, es handelt sich bei den 300 Euro nur um den Brutto-Wert. Die meisten Beschäftigten erhalten also nicht die vollen 300 Euro. Die Steuerabzüge berechnen sich individuell.

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