Statusmeldung

preprocess_page

Aktuelles vom Gesamtausschuss Kirche

Corona-Sonderzahlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der Anfragen zur „Corona-Prämie“ leite ich Euch die Ausführungen des VKM weiter.

Ich möchte Euch den Sachverhalt noch mit eigenen Worten erläutern:
Die Zahlung der Einmalzahlung auf die unsere Mitarbeitenden Bezug nehmen ist im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-öD) vereinbart worden. Die geschah im Rahmen von Tarifverhandlungen zu Gehaltssteigerungen. Der Tarifvertrag ist zum 31.08.2020 ausgelaufen und die vereinbarte tarifliche Gehaltssteigerung von 1,4 % beginnt erst zum 01.04.2021. Für den Zeitraum von 01.09.2020 bis 31.03.2021 wurde rückwirkend eine Einmalzahlung vereinbart.

Genau in diesem Verhandlungszeitraum hat der Staat im Zeichen der ersten Corona-Welle beschlossen Zahlungen, die aufgrund der Corona-Krise als Zuschuss geleistet werden Steuer- und Sozialversicherungsfrei sind. Dies wurde extra zu diesem Zweck in § 3 Ziff. 11 a des Einkommensteuergesetzes EStG aufgenommen.  

Die Tarifpartner haben die Möglichkeit erkannt, statt der üblichen Einmalzahlung eine Zahlung aufgrund der Corona-Krise leisten zu können. So konnte den Mitarbeitenden die Auszahlung Brutto für Netto, also ohne Abzüge für Steuer oder Sozialversicherung, ausgezahlt werden. Es wurde also statt einer sowieso fälligen Einmalzahlung eine Zahlung aufgrund Corona geleistet und die Mitarbeitenden konnten hier von der Steuerfreiheit profitieren.

Bei der Evangelischen Kirche in Bayern (ELKB) wird das Gehalt in Anlehnung und Bindung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) gezahlt. Der aktuelle Tarifvertrag läuft vom 01.01.2019 bis 30.09.2021 Die Tarifverhandlungen hierzu stehen erst noch an und beginnen im Herbst 2021. Der aktuelle, bei der ELKB angewendete Tarifvertrag sieht keine Einmalzahlung vor, da die prozentualen Tarifsteigerungen nahtlos waren. Zum Zeitpunkt dieser Tarifverhandlungen war die Vereinbarung von Zahlungen aufgrund der Corona-Krise nicht möglich. Keiner wusste zu diesem Zeitpunkt was im März 2020 passieren wird. Ob die ab Herbst 2021 beginnenden Tarifverhandlungen bei uns ebenfalls eine „Corona-Prämie“ bringen müssen wir abwarten.

Ich hoffe Ihr versteht nun, dass es sich bei der im Öffentlichen Dienst gezahlten „Corona-Prämie“ nicht wirklich um eine echte zusätzliche Zahlung handelt, sondern um eine tarifliche Einmalzahlung, die in jedem Fall gezahlt worden wäre.

Eine gute Weihnachtszeit, viel Erholung und einen guten Start in das Jahr 2021.

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Noll

Kategorie