1. Der Gesamtausschuss
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der ELKB besteht seit dem 22.11.2015, er ist die Vertretung von rund 160 Mitarbeitervertretungen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB).Ihm gehören insgesamt neun gewählte Mitglieder an. Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeitenden der ELKB wählen aus ihren Reihen eine Vertretung, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt. Der Gesamtausschuss soll die Mitar-
beitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten beraten, unterstützen und informieren. Er soll den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitervertretungen und die Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen fördern. Er hat die Aufgabe, arbeits-, dienst- und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen von grund-
sätzlicher Bedeutung zu erörtern, soweit nicht andere Stellen – hier besonders die Arbeitsrechtliche Kommission in Bayern - dafür zuständig sind. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 55, Buchstaben a bis c MVG- EKD i.V. mit § 4 Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013. Ferner ist er für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte nach §§ 39 und 40 MVG-EKD zuständig, wenn ein konkreter Beteiligungstatbestand landeskirchenweit geregelt werden muss und nicht der Beteiligung der einzelnen Mitarbeitervertretungen, Gemeinsamen Mitarbeitervertretungen oder einer Gesamtmitarbeitervertretung unterliegt. Weitere Aufgaben sind im Ausführungsgesetz zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (AGMVG)
2. Die Geschäftsstelle
Die gemeinsame Geschäftsstelle der Gesamtausschüsse der Kirche und der Diakonie in Bayern befindet sich in der Frauengasse 24 in Nürnberg. Sie ist mit einer Juristin als Referentin und einer Verwaltungskraft besetzt.
3. Die Wahl des Gesamtausschusses
Jede Mitarbeitervertretung delegiert ein bis drei Mitglieder zur Wahlversammlung. Im ersten Wahlgang wählen die delegierten Mitglieder des Kirchenkreises (also Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg und Regensburg) jeweils aus ihrer Mitte ein Mitglied ihres Kirchenkreises in den Gesamtausschuss. In einem zweiten Wahlgang wählen die delegierten Mitglieder weitere drei Mitglieder aus ihrer Mitte in den Gesamtausschuss.
Die Stellvertretungen ergeben sich aus den Nachrückerlisten zu den Kirchenkreisen aus dem ersten Wahlgang und aus der Nachrückerliste aus dem zweiten Wahlgang.
4. Der Landesausschuss
Analog zum Gesamtausschuss Kirche gibt es auch den Gesamtausschuss Diakonie. Jeweils drei Mitglieder beider Gesamtausschüsse bilden den Landesausschuss. Näheres erfahren Sie hier
Im Detail sind die Rechtsgrundlagen der beiden Gesamtausschüsse und des Landesausschusses der Mitarbeitervertretungen von Kirche und Diakonie in Bayern im Kirchengesetz zur Ausführung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland geregelt.