Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Kirche

GA Kirche

Alles für MAVen bzgl. Corona-Pandemie und Kurzarbeit sind nun unter Arbeitshilfen zu finden

Die derzeitige Ausnahmesituation darf nicht dazu führen, dass die Rechte der Mitarbeitervertretung nicht gewahrt werden können, weil das Gremium nicht mehr – wie in § 26 Absatz 1 MVG.EKD vorgeschrieben – die Beschlüsse in einer Präsenzsitzung fassen kann.

Die EKD plädiert dafür, dass Mitarbeitervertretungen ihre Beschlüsse nunmehr in einer Videokonferenz oder gar einer Telefonkonferenz fassen können. Es wird auf das Schreiben des Arbeitsministers Hubertus Heil Bezug genommen. Hier wird nicht zwischen Telefon- und Videokonferenz unterschieden. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Beschlussfassung auch per Telefonkonferenz erfolgen werden kann.

Die EKD empfiehlt, dass die MAV-Mitglieder per E-Mail dem Vorsitzenden gegenüber ihre Teilnahme an der Sitzung bestätigen.

Es handelt sich hier um keine verbindliche Neureglung, sondern um eine Möglichkeit, ein praktisches Problem zu lösen. Deshalb ist es ratsam, Beschlüsse, die in einer Telefon- oder Videokonferenz gefasst wurden, in der nächsten Präsenzsitzung zu genehmigen und ins Protokoll aufzunehmen.

 

 

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