Höhere Zulagen und zwei Regenerationsstage zusätzlich. Kirchliche Tarife bleiben attraktiv
Zulagen bis zu 180 Euro im Monat sowie zwei zusätzliche Regenerationstage erhalten Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelischen Kirche in Bayern ab dem 1. Juli 2023. Mit diesem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) erhalten die Mitarbeitenden der Kirche nun weitere Zusatzleistungen, die den im öffentlichen Dienst der kommunalen Träger (TVöD) gewährten entsprechen. „Wir steigern damit als Dienstgeber unsere Attraktivität weiter“, bewertet der Vorsitzende der Fachgruppe Kirche in der ARK, Klaus Klemm, die Entscheidung der Kommission.
Von der Entscheidung profitieren werden beispielsweise Erzieher und Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger im kirchlichen Dienst. Je nach Eingruppierung beträgt die monatliche Zulage bei Vollzeitbeschäftigung 130 Euro (Entgeltgruppen S2 bis S 11a) bzw. 180 Euro (S11b bis S15). Mitarbeitende haben bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche zukünftig außerdem Anspruch auf zwei Regenerationstage pro Jahr - zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen sowie den dienstfreien Tagen am Buß-und Bettag sowie Heilig Abend und Silvester.
„Die Arbeitsrechtliche Kommission trägt mit diesem Beschluss nicht nur der angespannten Personalsituation in vielen Arbeitsbereichen Rechnung, sondern erkennt damit auch ausdrücklich die besonderen Herausforderungen an, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind“, so der Vertreter der Dienstgeberseite in der Fachgruppe Kirche, Dr. Reinhard Rassow. Die ARK nehme damit mögliche Entgelterhöhungen vorweg, die sich aus zukünftigen Abschlüssen im TV-L ergeben könnten. „Wir bieten damit mindestens so attraktive Bedingungen wie der öffentliche Dienst.“
Für Beschäftigte der Diakonie hatte die ARK bereits im vergangenen Jahr Tarifsteigerungen um bis zu 8 Prozent beschlossen. Das Entgeltniveau z. B. für Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen im Hinblick auf Zulagen ist damit in der Diakonie bereits erreicht. „Damit bleiben Kirche und Diakonie attraktive Arbeitgeber“, so Evelyn Henseleit für die diakonischen Dienstgeber in der ARK. Sie alle würden nicht nur von deutlichen Tarifsteigerungen bzw. Zulagen profitieren, sondern von weiteren Benefits wie etwa der Beihilfeversicherung und der damit verbundenen Möglichkeit zur vergünstigten Zusatzkrankenversicherung sowie einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Eigenbeteiligung.
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.