Wir brauchen eine verbindliche Einigungsstelle im MVG-EKD!
Denn das Mitbestimmungsverfahren benachteiligt MAVen erheblich, so lange es keine Einigungsstelle gibt!
Daher rufen die bayerischen Gesamtausschüsse dazu auf, viele Unterschriften zu sammeln für die Einführung einer betrieblichen Einigungsstelle, wie es sie im Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen seit fast 70 Jahren gibt. Mit ihrer Unterschrift fordern die Unterzeichner*innen die Einführung einer verbindlichen Einigungsstelle im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD. Die Aktion läuft noch bis Ende Mai 2018.
Hier die Unterschriftenliste
Landesausschuss der Mitarbeitervertretungen der ELKB und Diakonie Bayern
Dem Landesausschuss gehören jeweils fünf Mitglieder der beiden Gesamtausschüsse von Kirche und Diakonie an, mit beratender Stimme außerdem der Vertreter oder die Vertreterin der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten von Kirche oder Diakonie.
Der Landesausschuss ist quasi ein „gemeinsames Dach“ über den Gesamtausschüssen der Mitarbeitervertretungen der ELKB und der Diakonie Bayern. Damit ist er eine Besonderheit in der „Landschaft“ der Gesamtausschüsse der Gliedkirchen der EKD.
Wer ist Mitglied im Landesausschuss?
Was ist die Aufgabe des Landesausschusses?