Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im Gesamtausschuss Diakonie und im Landesausschuss
§ 2 Abs. 6 AGMVG
Aus der Mitte der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten MitarbeiterInnen von Kirche und Diakonie ist für den jeweiligen GA ein/e Vertreter/in zu wählen, der bzw. die an den Sitzungen des Gesamtausschusses Kirche bzw. Diakonie mit beratender Stimme teilnimmt.
§ 6 Abs. 5 AGMVG
Die gem. § 2 Abs. 6 gewählten Vertrauenspersonen für schwerbehinderte MitarbeiterInnen nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses im jährlich wechselnden Turnus mit beratender Stimme teil. Die Vertrauensperson der Diakonie übernimmt den Sitz im ersten Jahr einer Amtsperiode.
Danach nimmt im Jahr 2016 die Vertrauensperson der Diakonie an den Sitzungen des LA teil. Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im GA Diakonie und im Landesausschuss (für 2016) ist: Markus Wiedemann, Polsingen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus und den damit verbundenen Unsicherheiten für Menschen mit Behinderungen stellen wir euch hier FAQs zum Umgang mit der Corona-Krise für Schwerbehindertenvertretungen zur Verfügung, die für die tägliche Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen jetzt wichtig sein können.
Hier einige Links:
- Die Schwerbehindertenvertretung www.schwbv.de
- Integrationsfachdienst www.integrationsfachdienst.de
- Integrationsamt www.integrationsaemter.de
- Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung www.zbfs.bayern.de
- Antrag auf Gleichstellung www.agenturfuerarbeit.de
SBV Treffen vom 25.10.2017 überarbeitet SGB IV Stand 01.01.2018 Vortrag von Frau Dannecker