Statusmeldung

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Schwerbehindertenvertretung

Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im Gesamtausschuss Diakonie und im Landesausschuss

§ 2 Abs. 6 AGMVG
Aus der Mitte der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten MitarbeiterInnen von Kirche und Diakonie ist für den jeweiligen GA ein/e Vertreter/in zu wählen, der bzw. die an den Sitzungen des Gesamtausschusses Kirche bzw. Diakonie mit beratender Stimme teilnimmt.

§ 6 Abs. 5 AGMVG
Die gem. § 2 Abs. 6 gewählten Vertrauenspersonen für schwerbehinderte MitarbeiterInnen nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses im jährlich wechselnden Turnus mit beratender Stimme teil. Die Vertrauensperson der Diakonie übernimmt den Sitz im ersten Jahr einer Amtsperiode.

Danach nimmt im Jahr 2016 die Vertrauensperson der Diakonie an den Sitzungen des LA teil. Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen im GA Diakonie und im Landesausschuss (für 2022) ist: Petrau Neubauer-Schwarzbauer, Weißenburg

Hier einige Links:

 

Rechte, Pflichten und Aufgaben der SBV - Vortrag von Eleonora Dannecker (Stand 01.01.2018)

SBV Treffen vom 19.04.2023 aktuelle Rechtssprechungen, Handout von Eleonora Dannecker und
die Präsentation von Frau Nitzsche