Endlich Mitbestimmung fast auf Augenhöhe
EKD Synode beschließt Änderungen des MVG.EKD
Auf einem langen Weg ist ein weiteres sehr wichtiges Zwischenziel erreicht. Mitarbeitervertretungen sind in ihren Rechten gestärkt worden und können zukünftig bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit den Leitungen auf Augenhöhe verhandeln.
Die Synode der EKD hat verpflichtende Einigungsstellen mit Wirkung ab 2020 in das MVG.EKD hineingeschrieben. Damit hat die alte Konfliktlösung des MVG.EKD, mit der Zuständigkeit der Kirchengerichte, die nur eine rechtliche Prüfung anstellen konnten, ein Ende. Bislang konnten sich die Leitungen mit ihren Vorstellungen fast immer durchsetzen.