3. Novellierungsentwurf zum MVG-EKD brüskiert die MAVen
Im letzten Entwurf zur Veränderung des MVG ist vorgeschlagen, dass es eine verbindliche Einigungsstelle erst ab 600 Beschäftigten gibt. Eine völlig willkürliche Grenze.
Daneben sollen auch die Mitbestimmungsrechte von MAVen beim Thema Arbeitszeit massiv eingeschränkt werden. Beide Vorschläge sind ein Schlag ins Gesicht für die MAVen!
Das muss rückgängig gemacht werden!
Wir verweisen auf den hervorragenden Artikel zum Thema von Bernhard Baumann-Czichon im Heft 2-2018 von Arbeitsrecht und Kirche (A & K) auf den Seiten 42 ff.
Euer GA Diakonie