Dr. Helmut Nause, Vorsitzender Richter am KGH der EKD und Präsident des LAG Hamburg gibt Richtung vor!
Ab 2020 müssen sich die Mitarbeitervertretungen bundesweit zunehmend mit dem z.T. noch unbekannten Rechtssystem „verpflichtende Einigungsstelle“ nach dem neuen § 36a MVG.EKD befassen. Bislang war dieses innerbetriebliche Instrument zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten nach § 40 MVG.EKD nur mittels Dienstvereinbarung anwendbar. Entsprechend selten wurden in den diakonischen Landes- und Fachverbänden bislang Einigungsstellen betrieben. Nach der Novellierung des MVG.EKD Ende 2018 wurde diese optionale Form aufgehoben. Im weltlichen Bereich sind Einigungsstellen bereits seit langem etabliert. Sie tritt zusammen, verhandelt und entscheidet abschließend, wenn Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber sich nicht einigen können, allerdings nur bei Belangen nach § 40 MVG.EKD. Rechtsstreitigkeiten werden weiterhin bei Kirchengerichten behandelt.