Erklärung der Bundeskonferenz zur aktuellen Situation in der Diakonie Mitteldeutschland
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen wird trotz eindeutiger Rechtslage nicht in das Kirchengesetzgebungsverfahren zur Arbeitsrechtsregelung einbezogen
Die Vollversammlung der Bundeskonferenz verurteilt diesen Rechtsbruch entschieden!
Seit fast 20 Jahren schwelt in Mitteldeutschland der Streit zwischen den gewählten Vertretern der Mitarbeiterschaft einerseits und den Vertreter*innen diakonischer Arbeitgeber und der Landeskirche, um die Arbeitsrechtsetzung für die Beschäftigten in der Diakonie andererseits.
Immer wieder machen die Beschäftigten ihren Unmut über den „Dritten Weg“ und die damit verbundene Chancenungleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern deutlich.