Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Erholungsphase nach Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)  während der Arbeit

Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine halbstündige, als Arbeitszeit zu wertende Erholungszeit nach dem Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung von zwei (bei mittelschwerer körperlicher Arbeit) bis drei Stunden (bei leichter Arbeit). Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, müssen sie dies zudem in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_411780.jsp

Der Pflegebereich ist von dieser Empfehlung ausgenommen, weil hier Atemschutzmasken (in der Regel FFP2-Masken) vorgeschrieben sind.

Absage der Delegiertenversammlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

leider sehen wir uns aufgrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen gezwungen die für Montag, 09.11.2020 geplante Delegiertenversammlung abzusagen.

Zum einen ist bei dem dynamischen Infektionsgeschehen eine Teilnahme eurerseits nicht mehr überall sicherzustellen, zum anderen ist absehbar, dass in den nächsten Wochen Veranstaltungen in dieser Größe in der Meistersingerhalle nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Delegiertenversammlung am 09.11.2020 in Nürnberg

Die diesjährige Delegiertenversammlung der Mitarbeitervertretungen der bayerischen Diakonie wird am Montag, 09.11.2020 in der Meistersingerhalle in Nürnberg stattfinden. Wir planen uns hier unter anderem mit dem neu geschaffenen Instrument der Einigungsstelle (§36a MVG) zu beschäftigen. Außerdem hat auch der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, erneut seine Teilnahme für den Vormittag zugesichert.

Mit dem großen Saal der Meistersingerhalle haben wir jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass wir die Versammlung unter Einhaltung der aktuell gültigen Abstandsregeln werden durchführen können. Bitte beachtet in diesem Zusammenhang, dass auch bei dieser Delegiertenversammlung das erstmals bei der Wahlversammlung im vergangenen Jahr zugrundeliegende neue Delegiertenprinzip des § 3 Abs. 2 AGMVG (1-3 Delegierte je nach gesetzlicher Größe der MAV) zur Anwendung kommt.