Statusmeldung

preprocess_page

Nachrichtenarchiv Diakonie

Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Im Dezember hat der Bundestag für den Gesundheits- und Pflegebereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Mittlerweile hat das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klargestellt, dass diese nicht für die Jugendhilfe gilt, aber es betrifft die gesamte Eingliederungshilfe und somit zum Beispiel auch die Sozialpsychiatrischen Dienste. Das Ziel ist, die Zahl und die Schwere von Covid-19-Erkrankungen in den Einrichtungen zu reduzieren und Todesfälle zu vermeiden.

Diese auf den ersten Blick begrüßenswerte Maßnahme stellt sich bei näherer Betrachtung und heranrückendem Stichtag als sehr problematisch heraus. In der Branche rechnet man mit ca. 10% Ungeimpfter. Das deckt sich in etwa mit unseren Beobachtungen, an einer Stelle mehr, an anderer Stelle weniger. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich noch ein wesentlicher Teil der Kolleg*innen impfen lässt. Dies führt jetzt aktuell zu folgenden Situationen:

Offener Brief der Buko: „Nicht ohne uns!“

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Diakonie Deutschland (Buko) hat sich mit einem offenen Brief an die Fraktionen der Regierungskoalition und den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt.

Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts nicht ohne die Buko!

Aussetzung des vereinfachten Wahlverfahrens bis Ende April 2022

Am 11. Dezember 2021 hat der Rat der EKD entschieden die Wahlordnung zum MVG nochmals kurzfristig zu ändern, was im Wesentlichen auf die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Wahl der MAVen Anfang kommenden Jahres in Dienststellen und Einrichtungen mit mehr als 15 Mitarbeiter:innen und zugleich nicht mehr als 100 Wahlberechtigten, denn das vereinfachte Wahlverfahren wird für hier bis 30. April 2022 ausgesetzt.

Im Folgenden stellen wir die Änderungen im Einzelnen vor.

§1 Abs. 1a lautet nun:

„(1a) Das vereinfachte Wahlverfahren wird aufgrund der Corona-Pandemie vorläufig bis zum 30. April 2022 außer Kraft gesetzt, sofern in Dienststellen mehr als 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig sind.“