Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Rechte von JAVen im MVG stärken
Eingabe des GA Diakonie an die Synode

Vom 6. bis 9. November 2022 findet in Magdeburg die diesjährige Tagung der 13. Synode der EKD statt. Der Gesamtausschuss Diakonie Bayern hat zu dieser Tagung eine Eingabe gemacht mit dem Ziel, den § 49 MVG-EKD zu ändern und so die Vertretungen der Jugendlichen und Auszubildenden zu stärken.

Neuregelungen für den Bereitschaftsdienst in Anlage 11 AVR-Bayern

Die MAV hat ein bei Dienstplänen und jeder Änderung das volle Mitbestimmungsrecht aus § 40 Buchstabe d MVG-EKD. Nach der Rechtsprechung des Kirchengerichtshofs der EKD besteht dieses Mitbestimmungsrecht uneingeschränkt

  • auch wenn gesetzliche Pflegepersonaluntergrenzen oder die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der patientenwohlgerechten Versorgung kurzfristig eine Änderung verlangen,
  • auch wenn die betroffenen Mitarbeitenden mit der Änderung des Dienstplans einverstanden sind,
  • auch wenn ausschließlich Beschäftigte betroffen sind, die keine Mitarbeitenden im Sinne des § 2 MVG-EKD sind.

Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD),  Beschluss vom 07.12.2020, I-0124/9-2020

D. h., ohne Zustimmung der MAV kann kein Dienstplan und auch keine Änderung im Dienstplan umgesetzt werden, § 38 Absatz 1 MVG-EKD.

30-Stunden-Woche in der Pflege – ein richtiger Vorstoß.
Die Politik muss für Verbesserungen den finanziellen Rahmen schaffen.

Die Thüringer SPD-Gesundheitspolitikerin Cornelia Klisch fordert eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Alten- und Krankenpflege auf 30 Stunden. Bei vollem Lohnausgleich soll die Regelarbeitszeit in der Alten- und Krankenpflege schrittweise reduziert werden, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Forderung hat die Branchenzeitschrift „Wohlfahrt intern“ zum Anlass genommen, uns als GA Diakonie um einen Kommentar zu bitten. In der Ausgabe 09/2022 ist dieser gemeinsam mit drei weiteren Beiträgen im Rahmen des Debattenschwerpunkts „Zeitgeschenke für die Pflege“ unter dem Titel „verkürzte Vollzeit muss sich lohnen“ als Namensbeitrag von Andreas Schlutter, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Bayern erschienen. Hier der Kommentar im Wortlaut.