Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Dienstvereinbarung für kurzfristige Vertretung anstreben

§ 3 Abschnitt III Anlage 11 AVR-Bayern regelt, dass für das kurzfristige Einspringen ein Zuschlag von EUR 60,00 bezahlt wird, wenn die MitarbeiterIn an diesem Tag an sich frei hätte und die Anordnung, einzuspringen, bis zu 48 Stunden vorher erfolgt. Eine Dienstvereinbarung ist hierfür nicht Voraussetzung, sollte jedoch seitens der MAV angestrebt werden:

Der Wortlaut des § 3 Absatz 1 Abschnitt III AVR-Bayern widerspricht dem § 16 Absatz 6a AVR-Bayern, wonach eine Dienstplanänderung nur im Benehmen mit der betroffenen MitarbeiterIn vorgenommen werden darf. Herr Palaschinski, der Arbeitsrechtsreferent des DW Bayern, vertritt daher die Auffassung, dass die kurzfristige Vertretungsbereitschaft nicht einseitig angeordnet werden kann, sondern sich die Dienstgeberseite mit der MitarbeiterIn ins Benehmen setzen muss.

Personelle Veränderungen im Gesamtausschuss

Ende Januar ist Markus Wiedemann aus dem Gesamtausschuss ausgeschieden. Für uns kam dieser Schritt überraschend. Markus hat sich entschieden in der WfbM Polsingen auf eine Leitungsstelle zu wechseln und in diesem Zusammenhang nahezu alle Ämter niederzulegen. Nach mehr als 20 Jahren als betrieblicher Interessenvertreter, so auch als Gesamtschwerbehindertenvertretung bei Diakoneo ist dies ein deutlicher Schnitt in seinem Wirken. Wir wünschen Markus für seine neue Aufgabe gutes Gelingen und viel Erfolg. Markus gehörte bereits dem ersten GA an, der Ende 2015 seine Arbeit aufnahm. Zudem hat er sich in den Jahren immer als Vertreter der SBVen mit einer Expertise ins Gremium eingebracht, außerdem war er in den letzten vier Jahren Mitglied der Bundeskonferenz (Buko).

Rechte von JAVen im MVG stärken
Eingabe des GA Diakonie an die Synode

Vom 6. bis 9. November 2022 findet in Magdeburg die diesjährige Tagung der 13. Synode der EKD statt. Der Gesamtausschuss Diakonie Bayern hat zu dieser Tagung eine Eingabe gemacht mit dem Ziel, den § 49 MVG-EKD zu ändern und so die Vertretungen der Jugendlichen und Auszubildenden zu stärken.