Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Neuregelungen für den Bereitschaftsdienst in Anlage 11 AVR-Bayern

Die MAV hat ein bei Dienstplänen und jeder Änderung das volle Mitbestimmungsrecht aus § 40 Buchstabe d MVG-EKD. Nach der Rechtsprechung des Kirchengerichtshofs der EKD besteht dieses Mitbestimmungsrecht uneingeschränkt

  • auch wenn gesetzliche Pflegepersonaluntergrenzen oder die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der patientenwohlgerechten Versorgung kurzfristig eine Änderung verlangen,
  • auch wenn die betroffenen Mitarbeitenden mit der Änderung des Dienstplans einverstanden sind,
  • auch wenn ausschließlich Beschäftigte betroffen sind, die keine Mitarbeitenden im Sinne des § 2 MVG-EKD sind.

Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD),  Beschluss vom 07.12.2020, I-0124/9-2020

30-Stunden-Woche in der Pflege – ein richtiger Vorstoß.
Die Politik muss für Verbesserungen den finanziellen Rahmen schaffen.

Die Thüringer SPD-Gesundheitspolitikerin Cornelia Klisch fordert eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Alten- und Krankenpflege auf 30 Stunden. Bei vollem Lohnausgleich soll die Regelarbeitszeit in der Alten- und Krankenpflege schrittweise reduziert werden, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Forderung hat die Branchenzeitschrift „Wohlfahrt intern“ zum Anlass genommen, uns als GA Diakonie um einen Kommentar zu bitten. In der Ausgabe 09/2022 ist dieser gemeinsam mit drei weiteren Beiträgen im Rahmen des Debattenschwerpunkts „Zeitgeschenke für die Pflege“ unter dem Titel „verkürzte Vollzeit muss sich lohnen“ als Namensbeitrag von Andreas Schlutter, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Bayern erschienen. Hier der Kommentar im Wortlaut.

Gesamtausschuss Diakonie Bayern neu gewählt

Am Dienstag, 05.07.2022 fand in der Meistersingerhalle Nürnberg die Wahlversammlung zur Neuwahl des Gesamtausschusses Diakonie statt. Knapp 300 Delegierte hatten über die Zusammensetzung des 13köpfigen Gremiums zu entscheiden.

In einem ersten Wahlgang wurden sechs Kirchenkreismandate, im zweiten Wahlgang wurden dann die weiteren sieben Mandate vergeben. Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):