Leitfaden für Mitarbeitervertretungen
Nachrichtenarchiv Diakonie
Schulungsanspruch des MAV-Mitglieds und Arbeitszeit
Nach § 19 Absatz 3 Mitarbeitervertretungsgesetz EKD (MVG.EKD) hat jedes MAV-Mitglied einen Schulungsanspruch von vier Wochen pro Amtszeit.
Zum Kerngeschäft der Mitarbeitervertretung (MAV) gehören das MVG.EKD, die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Bayern im Diakonischen Bericht, die Dienstvertragsordnung (DiVO) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L) im kirchlichen Bereich, aber auch z. B. der Arbeitsschutz.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern
ist eine berufsständische Vertretung, welche die gesellschaftlich aktiven Akteur* innen und die bayerischen Pflegekräfte institutionell zusammenführen soll – um der Pflege eine stärkere Durchsetzungskraft zu geben.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern: